Wieso Gesundheitsförderung im Betrieb?
Eine betriebliche Gesundheitsförderung geht weit über die bloße Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit hinaus. Betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet auch, dass die Mitarbeiter aktiv dabei unterstützt werden, die persönliche Gesundheit und das eigene Wohlbefinden insgesamt zu verbessern.
Die betriebliche Gesundheitsförderung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, aufgrund der Tatsache, dass sich die Mitarbeiter dadurch gesünder und besser fühlen.
Was die betriebliche Gesundheitsförderung u.a. bewirkt:
Steuerbefreiung für Gesundheitsförderung
Bis zu 500 Euro je Mitarbeiter für qualitätsgeprüfte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im und außerhalb des Betriebes sind steuerfrei.
Die eigenen Mitarbeiter gesund und motiviert zu halten, ist Arbeitgebern ein wichtiges Anliegen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, ist jedoch nicht immer bekannt. Dabei wird es sogar vom Finanzamt belohnt, wenn der Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Mitarbeiter aktiv wird.
Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Mitarbeiter und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Beschäftigtem und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. So regelt es das Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 Einkommenssteuer-Gesetz (EStG). Dabei können die Gesamtkosten, z. B. eines Seminars auf die teilnehmenden Mitarbeiter aufgeteilt werden. Für welche Maßnahmen gilt die Steuerbefreiung?
Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung und Prävention sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie die Kriterien des Leitfadens Prävention „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V“ erfüllen.
Es kann sich dabei um Angebote handeln, die der Beschäftigte in Eigenverantwortung außerhalb des Betriebes (z. B. externe Gesundheitskurse) besucht oder um innerbetriebliche Angebote (z. B. arbeitsplatzbezogene Rückenschule).
Die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios sind dagegen nicht steuer- und sozialversicherungsfrei.
Beispiele für förderungsberechtigte Angebote bei uns:
Bewegungskurse |
Yoga für den Rücken Gym and Walk Pilates Regenerativers Yoga |
Stressbewältigung & Entspannung |
Autogenes Training Progressive Muskelentspannung Achtsame Kommunikation nach Marshall Rosenberg |
Ernährungskurse |
Ernährungsberatung Body Med Basenfasten |
Vorteil für Arbeitgeber
Der große Vorteil für Arbeitgeber ist, dass Sie somit weniger bürokratischen Aufwand haben, wenn Sie Ihren Mitarbeitern beispielsweise einen Yogakurs im Betrieb oder z.B. einen externen Ernährungskurs finanzieren. Bis zu einer Aufwendung von 500 Euro muss jetzt nicht mehr nachgewiesen werden, ob die Maßnahme im überwiegend betrieblichen Interesse liegt. Es reicht, sie als „freiwillige soziale Aufwendung“ geltend zu machen. Damit ist sie Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Falls die Aufwendungen über 500 Euro betragen, ist vom Arbeitgeber der Nachweis zu führen, dass diese Aufwendungen im überwiegend betrieblichen Interesse liegen. Ist dies der Fall, bleiben die gesamten Aufwendungen steuerfrei.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung
Damit die Steuer- und Abgabenfreiheit einer späteren Prüfung standhält, sollten Unterlagen zum Inhalt des Kurses und zu geleisteten Zahlungen im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufbewahrt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur Gesundheitsförderung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Steuer- und Abgabefreiheit kann nicht durch Umwandlung von Arbeitslohn in Zahlungen zur Gesundheitsförderung erreicht werden.
Weitere Fragen im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit beantworten Ihnen Ihr Steuerberater und das Finanzamt.